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Hallo Leute, aufgepasst:
Der CVJM Hermesdorf hat euch echt was zu bieten!

Der kleine CVJM Hermesdorf mit seinen ca. 100 Mitgliedern
zwischen 7 und 87 Jahren hat eine ganze Menge zu bieten. Und
das nun schon seit seiner Gründung im Frühjahr 1918. Die Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter lassen sich immer wieder was Neues einfallen, um für gute Atmosphäre, Spiel, Spaß, Spannung und gute Nachrichten zu sorgen. Treffpunkt ist das Vereinshaus bzw. die Dreschhalle an der Geininger Straße.

Am Sonntag findet zweimal im Monat (10.45 Uhr bzw. 9.30 Uhr) parallel zum Gottesdienst im Vereinshaus der Kindergottesdienst in unserer „Dreschhalle“ statt. Beliebter Gast: Opa Willi. Wer möchte, wird nach dem späten Gottesdienst noch mit einem echt schmackhaften Mittagessen verwöhnt.

Der Montag ist Sporttag bei uns im CVJM: Badminton um 18.00 Uhr, Volleyball um 19.30 Uhr. Beides in der Turnhalle der Grundschule. Hier steht der Spaß absolut im Vordergrund.

Am Donnerstag trifft sich der Chor „Auftakt“ mit 20 Sängerinnen und Sängern um 20.15 Uhr zur Probe. Inzwischen ein fester Bestandteil der kirchengemeindlichen Musikszene in Waldbröl und auch schon mal darüber hinaus.

Freitags geht es in der Jungen- und Mädchen-Jungschar richtig rund. 30-35 Kinder ab 7/8 Jahren treffen sich in getrennten Gruppen und sind Woche für Woche
gespannt, was sich Mareike, Zina, Timo, Micha und Co. wieder für sie ausge-
dacht haben. Alleine die Programmvorschau macht schon super neugierig. Die Jungs treffen sich um 15.30 Uhr, die Mädels um 17.00 Uhr.

Tischtennis wird im CVJM auch gespielt. Nähere Infos zu Ort und Zeit gibt es bei Matthias Riegel (02291 / 9214-70).

Ein besonderes Highlight ist wieder der Ostergarten vom 19.03. bis zum 04.04.2012.

Die Räume, die uns der Hermesdorfer Missionsverein zur Verfügung stellt, bieten viele Möglichkeiten der Programmgestaltung. Besonders glücklich sind wir über unsere kleine Sporthalle in der ehemaligen Dreschhalle.  
Weitere Informationen zum Verein gibt es im Internet unter www.cvjm-hermesdorf.de oder bei:

Christine Adolphs (Chefin!)    02291 / 800422
Heiko Monscheuer        02291 / 1267

An dieser Stelle ein herzliches Dankeschön an alle Teilnehmer und Besucher für ihre regelmäßige Anwesenheit in den Gruppen und Kreisen und an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für ihr großes Engagement.

„Mit Jesus Christus – mutig voran!“                    
 

 

Unser Wochenplan 

Uhrzeit     Vereinsh.=V  Dreschh.=D

Veranstaltung

Hinweise

Ansprechpartner / Leitung

Telefon (Vorw. 02291)

 

 

 

 

 

 

09:30

V

Gottesdienst

09:30 mit anschl. Kaffeetrinken                (4. Sonntag)

Jochen Bellingen

2981

10:45

 

gemäß Gottesdienstplan (siehe Gemeindeblättchen -

10:45 mit anschl.

 

 

 

 

i. d. Regel 2. und 4. Sonntag im Monat)

Mittagessen

 

 

 

D

Kindergottesdienst

(2. Sonntag)

Friedegund Gran

9214-30

 

 

jeweils parallel zum Gottesdienst

 

Pia Gran

909373

 

 

 

 

Sandra Bourbones

800842

17:30

 

Hauskreis

14-tägig / abwechselnd bei den Teilnehmern zu Hause

Markus Adolphs

9071973

 

 

Teilnehmer zur Zeit im Alter von ca. 20 - 40 Jahren

Thomas Adolphs

800422

 

 

 

 

 

 

18:00

 

 

Badminton             Auf Anfrage!!!

Turnhalle an der Grundschule               in Hermesdorf

Joachim Knautz

5441

 

 

 

 

 

20:00

 

Volleyball              

Christian Klein

3331

 

 

 

 

 

 

15:00

V

Konfirmandenunterricht    

bis 18:30

Pfarrer Jochen Gran

9214-30

 

 

 

 

 

 

20:00

V

Mütterkreis

Dienstag nach dem 3. Sonntag

Erika Barth                                           Inge Adolphs                                      

5811            4571

 

 

 

 

 

 

20:00

V

Mitarbeiterkreis

jeden letzten Dienstag im Monat außerhalb der Schulferien

Christine Adolphs                                 Jochen Bellingen

800422         2981

 

 

 

 

 

 

17:30

 

Tischtennis

 

 

Sporthalle Roseggerschule                     in Waldbröl (Wiedenhof)

 
 

Matthias Riegel

9214-70

 

 

(für Schüler und jüngere Jugendliche - bis 19:30)

Christian Klein

3331

19:30

 

Tischtennis

Michael Hollweg (Trainer)

02295/2708

 

 

(für ältere Jugendliche u. Erwachsene - bis 22:00)

 

 

 

 

 

 

 

 

20:00

V

Bibelstunde

 

Dieter Adolphs

4571

 

 

 

 

Günter Wirths

1488

 

 

 

 

 

 

10:00

V

Männertreff

einmal im Monat nach Absprache

Herbert Barth

5811

 

 

 

 

 

 

15:00

V

Seniorenkreis

letzter Donnerstag im Monat

Roswita Vogt

4388

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

18:00

D

Jugendtreff / Offene Arbeit

bis ca. 22:00

Pfarrer Jochen Gran

9214-30

 

 

 

 

 

 

20:15

V

Chorprobe "Auftakt"

bis ca. 22:00

Christine Adolphs

800422

 

 

 

 

Volker Barth

909640

 

 

 

 

 

 

15:45

D

Jungen-Jungschar

8 - 12 Jahre

Micha Adolphs

 

 

6472

 
 

 

 

 

bis 17:30

Timo Adolphs

 

 

 

 

Fabian Tews

6695

 

 

 

 

Christian Breckner

6986

17:00

V/D

Mädchen-Jungschar

6 - 11 Jahre

Sabrina Storzer

02294/330

 

 

 

bis 18:30

Anne Breckner

6986

 

 

 

 

Zina el Bohli

3798

 

 

 

 

Mareike Adolphs

9071973

17:45

D

 

"BIG POINT"    

13 - 16 Jahre

Heiko Monscheuer

1267

 

 

(Jungenschaft)

bis 19:30

Harald Breckner

6986

 

 

 

 

 

Timo Adolphs

0176/50151435

18:00

V

"FOLLOW STEPS"

14-tägig / 11 - 16 Jahre / bis 19:30

Sandra Bourbones

800842

 

 

(Mädchenkreis)

Beate Haas

800662

 

 

 

 

 

 

20:00

V

Posaunenchor

 

Dieter Adolphs

4571

 

 

 

 

 

 

20:00

D

A. A.

belegt bis 22:00

Infos: Dieter Adolphs

4571

 


Satzung des Christlichen Vereins Junger Menschen Hermesdorf e.V.

§  1 Name und Sitz

  Der Verein führt den Namen

„Christlicher Verein Junger Menschen – CVJM Hermesdorf e.V.“

und hat seinen Sitz in Waldbröl-Hermesdorf.

Der Verein ist in das Vereinsregister eingetragen.

  § 2  Grundlage und Ziel, Aufgaben und Mittel               

a)Der Verein bekennt sich zu dem Herrn Jesus Christus als Gottes Sohn und Heiland der Welt und hält das Wort Gottes für die alleinige Richtschnur des Glaubens und Lebens.

Grundlage der Arbeit ist die Basis des Weltbundes ( „Pariser Basis“ von 1855 ).

„Die Christlichen Vereine Junger Männer haben den Zweck, solche jungen Männer miteinander zu verbinden, welche Jesus Christus nach der Heiligen Schrift als ihren Gott und Heiland anerkennen, in ihrem Glauben und Leben seine Jünger sein und gemeinsam danach trachten wollen, dass Reich ihres Herrn und Meisters unter jungen Männern auszubreiten.“ 

 

„Die CVJM sind als Vereinigung junger Männer entstanden. Heute steht die Mitgliedschaft allen offen. Männer und Frauen, Jungen und Mädchen aus allen Völkern, Konfessionen und sozialen Schichten bilden die weltweite Gemeinschaft im CVJM. Die „Pariser Basis“ gilt für die Arbeit mit allen jungen Menschen.“

 

b)

Der Verein übernimmt für die Erreichung seines Zieles insbesondere folgende Aufgaben:

1. Sammlung um das Wort Gottes zur Weckung und Vertiefung des Glaubenslebens;

2. Hinführung zu christlicher Gemeinschaft und zu gemeinsamen Dienst;

3. Förderung zu Persönlichkeiten, die in Verein, Familie, Gemeinde und Gesellschaft   
     zu verantwortungsbewußtem Handeln und missionarischem Dienst fähig und bereit  
     sind.

 

c)

Die Mittel zur Erfüllung dieser Aufgaben sind vor allem:

1.        Verkündigung des Wortes Gottes in Bibelarbeit, Seelsorge und Evangelisation;

2.    Rat und seelsorgerliche Hilfe in allen Lebensfragen;

3.        Missionarische Betätigung z.B. durch Posaunendienst, andere Musikgruppen,

           Schriftverbreitung und Aktionen;

4.    Angebot eines Bildungsprogramms mit Vorträgen, Gesprächskreisen und  

           Seminaren;

5.        Einrichtung von Häusern und Räumen der Jugendarbeit;

6.        Gemeinschaftsfördernde Veranstaltungen, Musik, Freizeiten, Sport und Spiel;

7.    Angebot von Seminaren für die Aus- und Weiterbildung der Mitarbeiterinnen

       und Mitarbeiter;

8.        Jugendhilfe in verschiedenen Formen der Jugendarbeit und der 

           Jugendsozialarbeit;

9.    Soziale Dienste und Hilfeleistungen;

10.       Förderung des CVJM-Weltdienstes.

 

 

 

§ 3  Gemeinnützigkeit

 

1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige,

    religiöse und  kirchliche Zwecke im Sinne der Vorschriften der Abgabeordnung.

2. Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche

    Zwecke.

3. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. 

    Die Mitglieder in ihrer Eigenschaft als Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile oder

    sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

4. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind,

    oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

5. Zuwendungen an andere gemeinnützige Organisationen, die mit dieser Satzung

    übereinstimmende Ziele verfolgen, können gewährt werden.

 

§  4  Mitgliedschaft

 

1.  Mitglied kann jeder werden, der diese Satzung als für sich verpflichtend anerkennt .

     Bei Minderjährigen ist die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters erforderlich.

     Wer das 16. Lebensjahr vollendet hat,  hat das aktive und passive Wahlrecht.

 

2. Das Ausscheiden aus dem Verein erfolgt entweder freiwillig durch Abmelden beim   
     Vorstand oder durch Ausschluss auf Beschluss des Vorstandes ( §  11,3 )

 

3.  Jedes Mitglied zahlt einen von der Jahreshauptversammlung festzusetzenden Beitrag.

 

§  5  Altersgruppen

 

Der Verein gliedert sich je nach Bedarf und Möglichkeiten in verschiedene Altersgruppen.

 

§  6  Leitung des Vereins

 

Die Leitung des Vereins liegt in den Händen

a) der Jahreshauptversammlung / Mitgliederversammlung,

b) des Vorstandes

 

§  7  Die Jahreshauptversammlung

 

Zur Jahreshauptversammlung ruft der Vorstand einmal im Jahr die Mitglieder zusammen, und zwar im ersten Halbjahr.

Die Einberufung der Jahreshauptversammlung ist wenigstens 14 Tage vorher mit Angabe der Tagesordnung durch schriftliche Einladung sowie durch Aushang im Vereinsheim bekannt zu machen.

Jedes in der Jahreshauptversammlung erschienene Mitglied, das das 16. Lebensjahr vollendet hat, besitzt eine Stimme. Vertretung durch Vollmacht ist nicht zulässig.

 

Die Jahreshauptversammlung hat insbesondere die Aufgabe,

- den Vorstand zu wählen,

- die rechtliche Vertretung des Vereins zu regeln,

- den Haushaltsplan zu beschließen,

- die Mitgliedsbeiträge festzusetzen,

- die Jahresrechnung zu prüfen und zu genehmigen,

- dem Vorstand Entlastung zu erteilen,

- die Kreisvertreter zu wählen,

- das Arbeitsprogramm zu beraten.

§  8  Außerordentliche Mitgliederversammlung

 

Außerordentliche Mitgliederversammlungen können jederzeit vom Vorstand einberufen werden. Der Vorstand ist zur Einberufung verpflichtet, wenn wenigstens ein Drittel der stimmberechtigten Mitglieder unter Angabe der zu verhandelnden Punkte dies schriftlich beantragt.

Für die Einladung und das Stimmrecht gelten die Vorschriften des § 7.

 

§  9  Beschlussfassungen und Wahlen

 

Jede ordnungsgemäß einberufene Jahreshauptversammlung ist unabhängig von der Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.

 

Die Beschlüsse in den vorgenannten Versammlungen werden mit einfacher Stimmenmehrheit der anwesenden Stimmberechtigten gefasst, mit Ausnahme von § 14.

Bei Stimmengleichheit ist kein Beschluss zustande gekommen.

 

Über die Art der Abstimmung entscheidet – außer bei der Vorstandswahl – die Versammlung selbst.

 

Über die geführten Verhandlungen hat der Schriftwart einen Sitzungsbericht aufzunehmen, der von ihm unterzeichnet  und vom Vorsitzenden gegengezeichnet werden muss.

 

§  10  Der Vorstand

 

Der Vorstand besteht aus wenigstens 6 Mitgliedern, nämlich

1. der/dem 1. Vorsitzenden,

2. der/dem stellvertretenden Vorsitzenden,

3. der Schriftführerin/dem Schriftführer,

4. der Kassenwartin/dem Kassenwart,

5. Zwei Beisitzerinnen/Beisitzern, die möglichst aus den Leiterinnen und Leitern sowie
     den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der einzelnen Gruppen oder Abteilungen
     gewählt werden.

 

Die unter 1 - 4 Gewählten sind Vorstand im Sinne des  § 26 BGB.

 

Die/der Vorsitzende oder  die/der stellvertretende Vorsitzende vertreten, jeweils mit einem anderen Vorstandsmitglied den Verein in allen rechtlichen Fällen.

Im Innenverhältnis ist die /der stellvertredende Vorsitzende nur vertretungsberechtigt   wenn die/der Vorsitzende verhindert ist.

Der Vorstand wird in der Jahreshauptversammlung für drei Jahre gewählt. Bei Stimmen-gleichheit entscheidet das Los.

Jedes Jahr scheidet ein Drittel aus. Die zuerst Ausscheidenden werden durch Los bestimmt. Eine Wiederwahl ist möglich. Scheidet ein Vorstandsmitglied während seiner Dienstzeit aus, so kann der Vorstand durch Berufung den freiwerdenden Platz bis zur nächsten Jahreshauptversammlung wieder besetzen.

Mitglied des Vorstandes kann jedes Mitglied werden, das:

 

1. sich zu dem Herrn Jesus Christus als Gottes Sohn und Heiland der Welt bekennt  

    und das Wort Gottes als alleinige Richtschnur des Glaubens und Lebens hält  und

2.      mindestens 16 Jahre alt ist; die den Verein rechtlich vertretenden 

         Vorstandsmitglieder müssen volljährig sein.

 

§  11 Aufgaben des Vorstandes

 

Der Vorstand hat die Aufgabe den Verein zu leiten und darüber zu wachen, dass die in § 2 angegebenen Ziele verwirklicht werden.

Zu den Rechten und Pflichten des Vorstandes gehören insbesondere:

 

1. die Leitung des Vereins;

 

2. die Bildung von Gruppen und Abteilungen sowie die Berufung ihrer Leiterinnen und 

    Leiter;

 

3. die Aufnahme und der Ausschluss von Mitgliedern;

 

4. die Einberufung der Jahreshauptversammlung und die Festsetzung der

    Tagesordnung hierfür;

 

Der Vorstand versammelt sich in der Regel vierteljährlich. Er ist beschlussfähig, wenn wenigstens die Hälfte seiner Mitglieder anwesend ist. Bezüglich der Art der Abstimmung und der Sitzungsberichte gelten die Bestimmungen in § 9 Abs. 2-4.

 

§  12  Gruppen und Abteilungen des Vereins

 

1.  Die Gruppen und Abteilungen unterstehen dem Vorstand. Ihre Leiter werden vom

    Vorstand berufen.

 

2. Die Gruppen und Abteilungen haben kein Sondereigentum an Geld und

         Gegenständen und dürfen solches auch nicht erwerben. Auch Geld und

         Gegenstände, die ausdrücklich einer Gruppe oder Abteilung geschenkt werden, 

    sind Eigentum des Gesamtvereins.

 

§  13 Organisatorische Zugehörigkeit

 

1.  Der Verein ist Mitglied im CVJM-Westbund. Entsprechend der Bundessatzung  ist

     der Verein verpflichtet,  den Bundesbeitrag zu zahlen. Der Verein fühlt sich        
      verpflichtet, die Zeitschriften des CVJM-Westbundes zu fördern und für deren
      Verbreitung zu sorgen.

     Mitglieder des Vorstandes des CVJM-Westbundes oder vom Vorstand des 

     CVJM-Westbundes beauftragte Vertreter haben das Recht, mit beratender Stimme  

     an den Mitgliederversammlungen und Vorstandssitzungen des Vereins   

        teilzunehmen. 

     Der Verein wird durch den Vorstand des CVJM-Westbundes einem Kreisverband

     des CVJM-Westbundes zugeteilt. Er entsendet seiner Stärke entsprechend

     Vertreter in die Kreisvertretung.

2. Der Verein ist als Mitglied des CVJM-Westbundes ein Teil evangelischer

    Jugendarbeit, die in der Arbeitsgemeinschaft der Evangelischen Jugend in

    Deutschland ( aej ) ihren Zusammenschluss hat.

3. Über den CVJM-Westbund ist der Verein dem Diakonischen Werk „Innere Mission 

    und Hilfswerk“ der Evangelischen Kirche in Deutschland als einem Spitzenverband

    der freien Wohlfahrtspflege angeschlossen

4. Der CVJM-Westbund  gehört dem CVJM-Gesamtverband in Deutschland e.V. in

    Kassel an. Der CVJM-Gesamtverband ist dem Weltbund der CVJM angeschlossen.

 

 

 

§  14  Änderung der Satzung und Auflösung des Vereins

 

1. Über Änderung und Ergänzungen dieser Satzung und über die Auflösung des

    Vereins entscheidet eine außerordentliche Mitgliederversammlung, bei der

         wenigstens die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder anwesend sein muss.

2. Ist die erforderliche Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder nicht anwesend, so ist  

    zur nochmaligen Beschlussfassung über denselben Gegenstand  binnen vier  

    Wochen eine zweite Versammlung einzuberufen, welche ohne Rücksicht auf die

    Zahl der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder endgültig entscheidet. Auf

    diese Bestimmung muss bei der zweiten Einladung ausdrücklich hingewiesen

    werden.

3.      Beschlüsse über Änderung der Satzung oder Auflösung des Vereins sind nur

    gültig, wenn drei Viertel der stimmberechtigten Anwesenden zugestimmt   

    haben.

4. Jede Änderung der Satzung bedarf der Genehmigung des Vorstandes des CVJM-

Westbundes. 

5.  Jede Satzungsänderung ist dem Vereinsregister zu melden. Bei anerkannter    
      Gemeinnützigkeit des Vereins ist die Änderung einer für steuerliche  Vergünsti-
     gungen wesentliche Satzungsbestimmung dem zuständigen Finanzamt

    mitzuteilen.

 

§  15  Vereinsvermögen

 

1.  Das Vereinsvermögen muss bis zur Auflösung des Vereins den Zwecken des 

     Vereins dienen, kein Mitglied hat irgendeinen Anspruch darauf.

2.  Die Abwicklung der Geschäfte obliegt dem zuletzt amtierenden Vorstand.

3.  Bei Auflösung des Vereins oder Wegfall seines bisherigen Zweckes fällt 

     vorhandenes Vereinsvermögen an den CVJM-Westbund -Geschäftsführender

     Verein e.V.-, Wuppertal, der es ausschließlich und unmittelbar für gemeinnützige,

     mildtätige, religiöse, kirchliche Zwecke für eine Arbeit im Sinne von § 2, möglichst

     in Waldbröl-Hermesdorf, verwenden   muss.

 

 

  

Diese Satzung wurde in der außerordentlichen Mitgliederversammlung am 08.06.2008        beschlossen.

   

Hermesdorf, den 08.06.2008 

                                                                                                                                    Stempel

 

Vorsitzende:_________________________________________                                                            (Christine Adolphs)

 

 

stellvertr. Vorsitzender:_________________________________                                                            (Jochen Bellingen)

 

 

Schriftwart:___________________________________________                                                            (Anke Scholle)

 

 

Kassenwart:__________________________________________                                                            (Heiko Monscheuer)

 

 

Beisitzer:____________________________________________                                                            (Heike Oettershagen)

 

 

Beisitzer:____________________________________________                                                            (Petra Döhl-Becher)

 

    

____________________________________________________________________

     

Die Satzung wurde vom Vorstand des CVJM - Westbundes am _01.08.2008_ genehmigt.

 

  

 

__gez. Hildegard vom Baur__                                             __gez. Jürgen Vogels__

        (Generalsekretärin)                       Stempel                        (Bundessekretär)                                       

 

 



 

 

 

 

 

CVJM und Missionsverein Hermesdorf